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statuten

Version 14.10.2021

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Statuten des Vereins „RaiseYourPaw“

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Vorstandspräsident/in: Acelya Alci

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Vorstandsmitglieder: Ceylin Kabak-Mutlu, Ezgi Kacar

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Rechtsdomizil/ Vereinsadresse: Bodenacherring 8b, 8303 Bassersdorf

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1. Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins

Unter dem Namen „RaiseYourPaw“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in 8303 Bassersdorf. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

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2. Vereinszweck

RaiseYourPaw bezweckt die Rettung und Versorgung von Strassentieren. Des Weiteren bezweckt der Verein die Förderung des Tierschutzes sowie aktive Beteiligung daran. RaiseYourPaw bestrebt das Ziel, die Lebenssituation von streunenden, verlassenen, misshandelten und erkrankten herrenlosen Tieren gemäss den Tierschutzrichtlinien zu verbessern. Das Hauptaugenmerk liegt bei der Betreuung von Hunden und Katzen, jedoch sollen auch andere Tiere in die Tätigkeit des Vereins eingeschlossen werden können.

Der Verein verfolgt ausschliesslich gemeinnützige Zwecke und verfolgt keinerlei gewinnorientierte Ziele.

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2.1 Hauptziele

  • Die Förderung des Tierschutzes in der Schweiz sowie im Ausland zum Wohle aller Tiere

  • Verhinderung des Tötens von streunenden Tieren durch Staat und Bevölkerung und deren Rettung sowie Verbesserung ihrer Lebenszustände

  • Durchführung bzw. Finanzierung von Kastrationen, Futterspenden und Sachspenden

  • Hilfe bzw. Bezweckung der Errichtung von Einrichtungen zur Unterbringung von Hunden und Katzen

  • Vermittlung von Hunden und Katzen gemäss Richtlinien des Veterinäramtes Zürich

  • Aufzeigen von Möglichkeiten zur Verbesserung sowie Möglichkeiten zur Hilfe

  • Aufdeckung und Verhütung von Tiermissbrauch, Tierquälerei und Tiermisshandlung- sowie Missbrauch

  • Durchführung von Projekten im Zusammenhang mit Tierschutz im Ausland

 

3. Mittel

Zur Verfolgung des Vereinszwecks verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder, welche jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt werden. Des Weiteren sammelt der Verein Spenden für Projekte und Patenschaften.

 

4. Mitgliedschaft

Aktivmitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die ein Interesse am Vereinszweck und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Aktivmitglieder bestätigen Ihre Mitgliedschaft mit der Einzahlung der Mitgliedschaftsgebühr. Das Stimmrecht bleibt bei den genannten Gründungsmitgliedern.

Passivmitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, welche den Mitgliedschaftsbeitrag auf das Vereinskonto überweist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Minderjährige dürfen eine Mitgliedschaft mit der Einverständniserklärung der Eltern bzw. des/der gesetzlichen Vertreter/s beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

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5. Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch

  • den Austritt des Vereins

  • Ausschluss aus dem Verein

  • Tod des Mitgliedes

  • Auflösung des Vereins

 

6. Austritt und Ausschluss

Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben muss eingeschrieben an den Vereinspräsidenten mit einer Frist von 4 Wochen gerichtet werden. Allfällige Pendenzen sind innert dieser Frist zu übergeben.

 

7. Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind die Generalversammlung und der Vorstand.

 

8. Die Vereinsversammlung

Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich im September statt.

Zur Generalversammlung werden die aktiven Mitglieder drei Wochen zum Voraus schriftlich eingeladen.

Die Generalversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben:

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  • Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes und Vereinspräsidenten sowie der Rechnungsrevisoren (falls gesetzlich notwendig)

  • Festsetzung und Änderung der Statuten

  • Abnahme der Jahresrechnung

  • Beschluss über das Jahresbudget

  • Festsetzung des Mitgliederbeitrages

  • Festsetzung des Jahreszieles

  • Abstimmung ob die Anschaffungsanträge angenommen werden

  • Besprechung der Meilensteine und Jahresrückblick

 

Der Vorstand kann jederzeit eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung von einem Viertel aller Mitglieder in Textform unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird.

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9. Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen, nämlich Acelya Alci (Vorstandspräsidentin) sowie Ceylin Kabak-Mutlu und Ezgi Kacar (Vorstandsmitglieder). Eine Reduktion oder Zunahme der Anzahl des Vorstandes ist jährlich an der Vereinsversammlung zu entscheiden.

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Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte.

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9.1 Ehrenamtlichkeit des Vorstandes

Die Mitglieder des Vereinsvorstandes sind ehrenamtlich tätig und haben grundsätzlich nur Anspruch auf Entschädigungen ihrer effektiven Spesen und Barauslagen. Für besondere Leistungen einzelner Vorstandsmitglieder kann eine angemessene Entschädigung ausgerichtet werden.

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10. Die Revisoren

RaiseYourPaw ist ein gemeinnütziger Verein und zum Start nicht revisionspflichtig, sie verpflichtet sich jedoch der detaillierten Buchführung (Art. 69b ZGB).

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11. Unterschrift

Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten zusammen mit der Unterschrift eines weiteren Vorstandsmitgliedes, Ceylin Kabak-Mutlu oder Ezgi Kacar.

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12. Haftung

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder und des Vorstandes ist ausgeschlossen.

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13. Statutenänderung

Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn drei Viertel der anwesenden Mitglieder dem Änderungsvorschlag zustimmen.

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14. Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann mit der einfachen Mehrheit beschlossen werden, wenn drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teilnehmen.

Nehmen weniger als drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein auch dann mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden, wenn weniger als drei Viertel der Mitglieder anwesend sind.

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14.1 Präzisierung der Auflösungsklausel

Die nach Auflösung des Vereins verbleibenden Mittel sind einer steuerbefreiten Institution, mit Sitz in der Schweiz, mit gleicher oder ähnlicher Zwecksetzung zuzuwenden. Eine Verteilung unter die Mitglieder ist ausgeschlossen.

 

15. Inkrafttreten

Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 02.10.2021 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.

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Vorsitzende: 

Acelya Alci

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Der Protokollführer:

Ezgi Kacar

 

Vorstandsmitglieder:

Ezgi Kacar

Ceylin Kabak- Mutlu

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